Kreisliche Förderprogramme

Förderrichtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur nachhaltigen Entwicklung kreisangehöriger Kommunen (Kreisentwicklungsbudget KEB)

Auf Antrag werden investive Maßnahmen gefördert, welche auf Grund der finanziellen Ausstattung der kreisangehörigen Kommunen nicht umgesetzt werden können, deren Realisierung jedoch der Aufrechterhaltung der Infrastruktur der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen. Dazu zählen im Sinne dieser Förderrichtlinie investive Maßnahmen in den Bereichen der Wohn- und Wirtschaftsinfrastruktur, insbesondere:

  1. Schulinfrastruktur
  2. frühkindliche Infrastruktur
  3. Brand- und Katastrophenschutz
  4. sonstige Infrastrukturinvestitionen

Stichtag für die Antragstellung ist der 31.12. eines jeden Jahres für das Folgejahr. Antragsberechtigt sind Kommunen des Landkreises, die laut aktueller „Indexberechnung“ förderfähig sind. Weitere Förderbedingen und Informationen finden Sie in der „Richtlinie Kreisentwicklungsbudget“.

Hinweis: Anträge können online über das Kommunalportal des Landkreises PM gestellt werden. Für den externen Zugang auf das Kommunalportal ist ein Antrag zu stellen (Formular). Der Zugang hat eine begrenzte Gültigkeit und muss regelmäßig (meist 1x pro Jahr) aktualisiert, also neu beantragt werden. Bitte kontrollieren Sie die zeitliche Gültigkeit Ihrer Zugriffsrechte rechtzeitig bevor Sie neue Anträge stellen wollen!

Richtlinie für die Förderung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen

Der Kreistag Potsdam-Mittelmark hat in seiner Sitzung vom 5.12.2019 die Richtlinie für die Förderung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen beschlossen. Gemäß dem Klimaschutzkonzept 2019-2029 des Landkreises Potsdam-Mittelmark werden mit der Förderung Maßnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen und für die Anpassung an unvermeidbare Veränderungen als Folge des Klimawandels unterstützt.

Die Richtlinie und die dazu gehörenden Formulare finden Sie hier

Förderung für Maßnahmen der Denkmalpflege

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark will im Rahmen seines Haushalts Mittel für die Denkmalpflege zur Verfügung stellen. Es können Maßnahmen gefördert werden, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals sowie der Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen dienen.

Den Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege finden Sie hier.

Quelle: www.potsdam-mittelmark.de